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Rechtsberatung im Bereich Cybersicherheit

Die Kanzlei erbringt Dienstleistungen im Zusammenhang mit den rechtlichen Aspekten der Cybersicherheit, insbesondere im Zusammenhang mit der NIS-2-Richtlinie, anderen europäischen Vorschriften und dem Gesetz über das nationale Cybersicherheitssystem (KSC). Die Dienstleistungen umfassen insbesondere:

 

  • Klassifizierung von Unternehmen anhand der Kriterien für die Unterstellung unter das KSC – Gesetz,
  • Unterstützung bei der Analyse und Identifizierung von Bereichen, in denen neue Anforderungen umgesetzt werden müssen
  • Auswahl geeigneter Maßnahmen, die zur Gewährleistung der Einhaltung der Vorschriften erforderlich sind – Risikomanagement und Implementierung eines Informationssicherheits-Managementsystems (SZBI)
  • Überprüfung der Lieferkette
  • Cybersicherheit in Verträgen – Überprüfung und Ergänzung von Verträgen mit ICT-Lieferanten
  • Vorbereitung der Beantragung der Aufnahme in die Liste der wichtigen und wesentlichen Unternehmen
  • Beratung und Schulungen im Bereich der Haftung für Verstöße gegen Cybersicherheitsanforderungen
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