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Energiegenossenschaften in Städten –wesentliche Änderung des Gesetzes über erneuerbare Energiequellen Ende 2025.

Am 16. Oktober 2025 verabschiedete der Senat das Gesetz vom 9. Oktober 2025 zur Änderung des Gesetzes über die Förderung der Stromerzeugung in Offshore-Windparks und einiger anderer Gesetze. Dieses Gesetz wurde anschließend vom Präsidenten der Republik Polen unterzeichnet. Das Gesetz wurde jedoch noch nicht im Gesetzblatt veröffentlicht.

Dieses Gesetz führt unter anderem eine sehr wichtige Änderung des Gesetzes über erneuerbare Energiequellen ein (Gesetz über erneuerbare Energien, EEQ Gesetz), die die Gründung von Energiegenossenschaften auch in städtischen Gemeinden ermöglicht, anstelle der bisherigen Möglichkeit, solche Genossenschaften nur in ländlichen oder städtisch-ländlichen Gemeinden zu gründen. Die Änderung führt ein duales System zur Registrierung von Energiegenossenschaften ein (URE – für Städte, KOWR – für ländliche und städtisch-ländliche Gemeinden).

Die oben genannte erwartete Änderung des EEQ-Gesetzes bringt unter anderem folgende Vorteile mit sich:

  1. Besserer Zugang der Stadtbewohner zur Bürgerenergie

Die Gesetzesänderung hat die bisherige territoriale Barriere beseitigt, sodass Wohngemeinschaften, Siedlungen und Kommunalverwaltungen eigene Energiegenossenschaften gründen können. Dies eröffnet breiten, bisher ausgeschlossenen Verbrauchergruppen die Möglichkeit, sich an der lokalen Energieerzeugung zu beteiligen.

  1. Geringere Energiekosten für Städte und Einwohner

Die lokale Energieerzeugung und -bilanzierung im Rahmen einer städtischen Genossenschaft ermöglicht es, die Betriebskosten von kommunalen Gebäuden, Schulen, öffentlichen Einrichtungen sowie Wohnungsgemeinschaften und -genossenschaften zu senken. Die Produktion für den Eigenbedarf erhöht die Widerstandsfähigkeit gegenüber Energiepreisschwankungen.

  1. Bessere Nutzung des lokalen Potenzials an erneuerbaren Energien

Städte haben einen hohen und stabilen Energiebedarf, und ihre Umgebung (benachbarte Gemeinden) verfügt oft über Flächen für die Errichtung von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien. Dank einer Gesetzesänderung sind nun synergetische, gemeindeübergreifende Energieprojekte möglich.

  1. Stärkung der Energiesicherheit von Städten

Städtische Genossenschaften können als lokale „Mikronetze” fungieren und die Produktion aus Photovoltaik, Energiespeichern und intelligenten Managementsystemen integrieren, was die Unabhängigkeit und Widerstandsfähigkeit der städtischen Infrastruktur erhöht.

  1. Entwicklung innovativer Energiemanagementmodelle

Die neuen Vorschriften ermutigen Städte zur Schaffung moderner, dezentraler Energiesysteme, die auf Echtzeit-Ausgleich, digitalen Zählern und bewusstem Verbrauchsmanagement basieren.

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